Die neue Heilmittelrichtlinie kommt ab 1. Januar 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderung der Heilmittelrichtlinie sowie die Überarbeitung des Heilmittelkatalogs beschlossen. Vorrangiges Ziel ist es, die Leistungserbringer zu entlasten und Bürokratie abzubauen. Dabei berücksichtigt die Neufassung auch die durch das TSVG vorgegebenen Beschlüsse.
Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs
OPTICA
unternehmen praxis (up aktuell)
Heilmittelrichtlinie Heute und Neufassung ab Januar 2021
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